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Aus dem Protokoll der letzten Sitzung des Komitees für Kinder- und Jugendgesundheit, Donnerstag, 15. April 2021,

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„Verländerung“ der KJH (Löffler): Die im Jahr 2019 erfolgte Übertragung der Zuständigkeit für die KJH auf die Bundesländer hat sich in der Corona-Pandemie als nachteilig erwiesen, die Führung durch den Bund hat GÖG 5 gefehlt. Viele Maßnahmen waren unterschiedlich und haben zu Verunsicherung und Frustration geführt. Nicht in allen Bundesländern beispielsweise wurde die KJH als systemrelevant anerkannt, die Versorgung mit Schutzausrüstung war unterschiedlich, ebenso die Priorisierung in der Impfstrategie (vgl. Beilage 1). Gibt es eine Chance, die Verlagerung der KJH-Zuständigkeit auf die Länder rückgängig zu machen? In der darauffolgenden Diskussion wird bestätigt, dass es in den Grenzregionen besonders schwierig war, dass das Lobbying von Dachverbänden generell sehr schwierig war und ist, und dass die Länderkompetenz auch in anderen Bereichen Probleme bereitet (hat), etwa in der psychischen Versorgung oder bei der Erstattung von Arzneimitteln bei seltenen Erkrankungen. Es herrscht Skepsis, dass die „Verländerung“ der KJH rückgängig gemacht werden kann. Als Handlungsoptionen für das Komitee wird diskutiert, ob eine Übersicht erstellt werden kann, wie sich diese Kompetenzverlagerung auf die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen auswirkt. Eine rasche und möglicherweise übereilte Stellungnahme des Komitees wird eher als kontraproduktiv beurteilt. Vorerst verschriftlicht Löffler die Problematik und bei der nächsten Komiteesitzung wird überlegt, wie hier weiter vorgegangen wird.

Information zum DÖJ

Der Dachverband Österreichischer Jugendhilfeeinrichtungen DÖJ wurde 2008 als gemeinnütziger Verein gegründet und ist mit der Zahl 937773338 bei der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg eingetragen. Mitglieder können private oder öffentliche Träger österreichischer Jugendhilfeeinrichtungen sein, die im Bereich der Maßnahmen der Erziehung nach den Jugendhilfegesetzen der Länder anerkannt sind.