Presseaussendungen
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Regierungsprogramm: Dachverband Österreichischer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen (DÖJ)
„benotet“ numerisch und verbal

 Der DÖJ benotet den Regierungsentwurf numerisch in Bezug auf einen Bereich mit 1 („sehr gut“), größtenteils aber mit 5 („nicht genügend“). Auch wenn die neue Regierung verbale Beurteilungen in Volksschulen nicht mehr erlaubt, möchten wir als DÖJ nun trotzdem eine solche für das Regierungsvorhaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe vornehmen.

 Im Kapitel „Politik für unsere Jugend“ des Regierungsprogrammes soll weiterhin die Kinder-und Jugendhilfe „die Rechte der Kinder und Jugendlichen unterstützen, sie vor allen Formen der Gewalt schützen und die Erziehungskraft der Familien stärken“. Die - daran anschließend - genannte „Ausweitung von Kontrollinstrumenten bei Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Vier-Augen-Prinzip) und parlamentarische Enquete“ zeigt immerhin eine minimale Aufmerksamkeit der neuen Regierung auf dieses Ressort. Allerdings mit dem Ziel der Kontrolle anstatt einer qualitativen Entwicklung.

Generell sollte der Kinder- und Jugendhilfe in einem 182-seitigem Regierungsprogramm eine höhere Aufmerksamkeit geschenkt werden als dies der Fall ist. Die für die öffentlichen Jugendhilfe-Maßnahmen der „Unterstützung der Erziehung“ und der „Fremdunterbringung“ österreichweit aufgewendeten Mittel von 570 Mio € bringen durch ihre Effizienz einen hohen Rückfluss der getätigten Kosten, indem weitaus höhere Summen in anderen Ressorts eingespart werden. 

Wir bedauern, dass der von der Volksanwaltschaft im aktuellen Sonderbericht dringend geforderte Ausbau von Jugendhilfe-Angeboten zur „Vermeidung von Fremdunterbringung“ und der Ausbau „ambulanter Unterstützungen“ keinen Niederschlag im Regierungsprogramm gefunden hat. Auch nicht die Forderung nach deutlicher Erhöhung des Angebotes an sozialtherapeutischen Betreuungsplätzen, nach Ausbau von Krisenabklärungsplätzen sowie von Krisenzentren für Kinder mit psychiatrischen Diagnosen.

Erfreulich ist der weitere „Ausbau der frühen Hilfen“, der schon seit einigen Jahren im Gang ist.  

Wenn die neue Regierung zum Glück auch die „bundesweite Vereinheitlichung des Jugendschutzes“ weiter betreiben will, wäre eine verstärkte bundespolitische Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe erst recht angezeigt: die Bundesländer unterscheiden sich hinsichtlich der Ausführung des Kinder-und Jugendhilfe-Gesetzes massiv, sodass z.B. in Kärnten und Wien doppelt so viele Kinder außerhalb ihrer Familie untergebracht werden (= Maßnahme der „Vollen Erziehung“) als in Tirol und Niederösterreich.

Eine Vereinheitlichung der Standards ist unumgänglich.

Ebenfalls kann eine gezielte Förderung der rund 360.000 Kinder und Jugendlichen in Haushalten, die als armuts- und ausgrenzungsgefährdet gelten, aus dem Regierungsprogramm nicht abgeleitet werden. Eine wesentliche Voraussetzung für diesbezügliche Maßnahmen wäre eine neue Kinderkostenerhebung. Diese wurde schon mehrfach gefordert, ist aber nicht Teil des Regierungsprogrammes.

Dass die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge - unbestritten Teil der Kinder- und Jugendhilfe- erst gar nicht genannt werden, war zu erwarten, Ignoranz „genügt aber nicht“.   

Als wirklich neuen Schritt mit der Note „sehr gut“ erkennt der DÖJ allerdings die Zielsetzung der neuen Regierung, ein verbessertes Sozialhilferecht für junge Erwachsene zu schaffen. Das Management der Schnittstelle zwischen Jugend- und Erwachsenhilfe soll neu geregelt werden. DÖJ, Kinder- und Jugendanwaltschaften, Volksanwaltschaften und praktisch alle NGOs, die junge Menschen aus der Jugendhilfe in die Selbständigkeit begleiten, fordern seit vielen Jahren das obligatorische Angebot einer angemessenen Übergangsbegleitung von der Jugendhilfe in die Selbständigkeit. Die aktuelle Form der Beendigung der Jugendhilfe ist ungerecht, wissenschaftlich überholt und volkswirtschaftlich fahrlässig. Es geht immerhin um mehr als 40.000 Kinder und Jugendliche, die laufend von den Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe betroffen sind.

In diesem Zusammenhang fordert der DÖJ das Angebot einer Begleitung bis zum Alter von 24 Jahren. Durchschnittlich verlassen in Österreich junge Erwachsene erst mit 24 ihre Familien. Eine Begleitung bis zu diesem Alter erscheint erst recht angemessen für junge Menschen, die traumatische Biographien hinter sich haben. Dass diese Begleitung durch jene Fachleute angeboten werden muss, die die jungen Erwachsenen schon während der Jugendhilfe begleiteten, erscheint selbstverständlich.

Der formale Übergang in das Erwachsenenalter, ist nicht nur in der Jugendhilfe, sondern auch im Gesundheitsbereich (Jugendpsychiatrie) und im Jugendstrafvollzug zum Problem geworden, weil jeweils andere Abteilungen zuständig werden und die Übergänge nicht adäquat geregelt sind. Dass der Übergang in das junge Erwachsenenleben zumindest in der Jugendhilfe verbessert werden soll, begrüßen wir als DÖJ ausdrücklich und hoffen, unsere Expertise dabei einbringen zu können. Die Ernsthaftigkeit dieses Regierungsvorhabens wird sich schon in Kürze erweisen: ob nämlich das Kapitel „Hilfen für junge Erwachsene“ in der derzeit stattfindenden Evaluation des Bundes- Kinder- und Jugendhilfegesetzes 2013 wirklich aufgegriffen werden wird.  

Information zum DÖJ

Der Dachverband Österreichischer Jugendhilfeeinrichtungen DÖJ wurde 2008 als gemeinnütziger Verein gegründet und ist mit der Zahl 937773338 bei der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg eingetragen. Mitglieder können private oder öffentliche Träger österreichischer Jugendhilfeeinrichtungen sein, die im Bereich der Maßnahmen der Erziehung nach den Jugendhilfegesetzen der Länder anerkannt sind.